Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine auf längere Zeit angelegte Unterstützungsform für Familien mit Kindern und Jugendlichen. Sie soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die Mitarbeit der Familie ist
dabei eine wichtige Voraussetzung. 1
Gesetzeslage
Zielgruppe
- Erziehungs- und Versorgungsprobleme
- mangelnde Bewältigungsstrategien zur Konfliktlösung
- Beziehungsstörungen in der Familie
- Kommunikationsprobleme
- Vernachlässigung der Kinder
- Gewalt und/ oder Missbrauch
- Lernschwierigkeiten
- Schulverweigerung
- Delinquenz
- Entweichung
- Suchtprobleme
- soziale Benachteiligung
- Krankheit oder Behinderung
Kernziele der Hilfe
- Förderung und Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern
- Erarbeitung von Lösungsansätzen zur Bearbeitung familiärer Beziehungskonflikte
- Veränderung der Kommunikationsmuster
- Wecken und Stabilisierung der vorhandenen Ressourcen
- Förderung der Übernahme von Elternverantwortung
- Sensibilisierung für die Bedürfnisse der Kinder
- Aufbau eines tragfähigen und stabilen Beziehungsnetzes
- Unterstützung und Begleitung bei der Durchsetzung von zustehenden Leistungen
- Auf- und Bearbeitung von individuellen Problemsituationen
- Finden und Erarbeiten von Lösungsstrategien in allen Bereichen des täglichen Lebens
- Hilfestellung mit dem Ziel der Befähigung zur eigenständigen Sicherung der Grundversorgung finanzieller, medizinischer, therapeutischer und hygienischer Art
- Förderung der Integration des Kindes in die Tagesbetreuungsangebote
- Förderung der Integration in Schul- und Ausbildungsgänge