Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
Bei der Erziehungsbeistandschaft entwickelt die Fachkraft mit dem Kind oder dem Jugendlichen angemessene Verhaltensmuster, um dessen weitere Entwicklung - in der Familie, Schule sowie Einrichtungen im sozialen Umfeld - zu fördern. Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene mit individuellen und/oder familiären Schwierigkeiten erhalten Unterstützung bei Eingliederungsprozessen im schulischen wie auch beruflichen Bereich; bei der Identitätsfindung zwischen zwei Kulturen; bei einer ihre Entwicklung fördernden Freizeitgestaltung. Die Familie des/der zu Betreuenden wird soweit wie möglich mit einbezogen.
Gesetzeslage
Zielgruppe
Kernziele der Hilfe