Was sind Hilfen zur Erziehung?

"Unter Hilfen zur Erziehung wird in der Kinder- und Jugendhilfe eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Leistungen im ambulanten, teilstationären und stationären Bereich zusammengefasst. Sorgeberechtigte Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn sie mit der Aufgabe der Erziehung nicht mehr zurechtkommen und mit den alltäglichen Erziehungsaufgaben überfordert sind.


[...] Sorgeberechtigte Väter und Mütter, aber auch das Kind selbst, haben das Recht Hilfe, Rat oder Unterstützung beim zuständigen Jugendamt, einer Beratungsstelle oder einer sonstigen Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen." 1


 


 

Sozialpädagogische Familienhilfe
Durch intensive Betreuung und Begleitung werden Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt und zur Hilfe durch Selbsthilfe befähigt. Die Ressourcen der einzelnen Familienmitglieder werden erkannt und verstärkt sowie die Beziehungen untereinander und in dem existierenden sozialen Kontext zu einem tragfähigen Beziehungsnetz ausgebaut und stabilisiert. Die Fachkräfte suchen die Familien in ihrem Zuhause auf und erarbeiten gemeinsam mit den Familienmitgliedern Strategien, die zur Lösung der Probleme befähigen.



Erziehungsbeistandschaft
 Der Erziehungsbeistand soll als persönlicher Helfer und Vertrauter den Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen Halt und Orientierung in ihrem familiären und sozialen Umfeld geben und sie bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen begleiten. Das familiäre Umfeld soll bei der Unterstützung und Begleitung seiner Verselbstständigung erhalten bleiben. Hierzu werden Minderjährigen, jungen Volljährigen und ihren Eltern hauptsächlich vor Ort im Rahmen aufsuchender Tätigkeit und unter Einbeziehung des sozialen Umfelds intensive und langfristig angelegte Beratung, Begleitung und Unterstützung zur Bewältigung von Problemen im Sozialisationsprozess zur Verfügung gestellt.