Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
Bei der Erziehungsbeistandschaft entwickelt die Fachkraft mit dem Kind oder dem Jugendlichen angemessene Verhaltensmuster, um dessen weitere Entwicklung - in der Familie, Schule sowie Einrichtungen im sozialen Umfeld - zu fördern. Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene mit individuellen und/oder familiären Schwierigkeiten erhalten Unterstützung bei Eingliederungsprozessen im schulischen wie auch beruflichen Bereich; bei der Identitätsfindung zwischen zwei Kulturen; bei einer ihre Entwicklung fördernden Freizeitgestaltung. Die Familie des/der zu Betreuenden wird soweit wie möglich mit einbezogen.
Gesetzeslage
Zielgruppe
- "eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Minderjährigen und Eltern bzw. zumindest einem Elternteil gegeben ist,
- die innerfamiliäre Lage nicht völlig verfahren ist,
- das Kind nicht gänzlich vom Personenberechtigten abgelehnt wird,
- der Personenberechtigte nicht völlig erziehungsunfähig ist,
- der Personenberechtigte über eine gewisse Einsichtsfähigkeit verfügt und
- der Personenberechtigte erkennen lässt, sein Verhalten zum Kind zu ändern". 2
Kernziele der Hilfe
- Altersgemäße Verselbstständigung und Integration im sozialen Umfeld
- Organisation und Stärkung von Selbsthilfepotentialen und Förderung von individuellen Ressourcen von Minderjährigen und deren Familien bzw. jungen Volljährigen
- Stärkung der Beziehungsfunktion der Familie (Familienbildung, psychosoziale Kompetenz)
- Unterstützung in der Bewältigung familiärer und persönlicher Krisen
- Stärkung und Entwicklung von Lernchancen auf psychosozialer, schulischer oder beruflicher Ebene
- Planung und Realisierung schulischer und beruflicher Integration
- Abbau von Belastungsfaktoren in den Lebensbereichen der Kinder, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Herkunftsfamilien
- Förderung einer aktiven Freizeit- und Sozialkontaktgestaltung
- Sicherung des Verbleibs von Minderjährigen in deren familiären Bezugssystem
- Verbesserung der Prognose bei Rückführung aus teil- oder stationärer Erziehungshilfe